Kommerzielle Werbung an Schulen - Verbot aggressiver Geschäftspraktiken
Mit dem Rundschreiben Nr. 10/2015 hat das BMB auf die Regeln für kommerzielle Werbung an Schulen aufmerksam gemacht. Schulfremde Werbung ist demnach zwar grundsätzlich zulässig, aber die Aufgaben der Schule dürften nicht beeinträchtigt werden. Aggressive Praktiken sind generell verboten.