Was man zu den Bildungsstandards wissen muss (1/4)

Die Bildungsstandards sind eine wesentliche Maßnahme zur Qualitätssicherung im Bildungsbereich. Sie überprüfen, inwieweit Schulen ihre Kernaufgabe der Vermittlung von allgemein als notwendig angesehenen Kompetenzen erfüllen.

Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bildungsstandards geschaffen. In der darauf bezogenen Verordnung, die per 1.1.2009 in Kraft getreten ist, wird festgelegt, was Schüler/innen nach der 4. und 8. Schulstufe in den einzelnen Unterrichtsgegenständen können sollen.

Einblicke in die Praxis:

Kolleg/innen berichten von den Veränderungen und Herausforderungen, die das Arbeiten mit den Bildungsstandards mit sich bringt. Sie nehmen sowohl auf Sorgen und Befürchtungen Bezug, als auch auf das Potential für die Schulen. Unsere Lehrer/innen und Schulleiter/innen haben in der Pilotierung wertvolle Erfahrungen gewonnen, die sie nun an Sie weitergeben.

Glossar

Begriffe wie Assessor, fairer Vergleich, Item oder Vertrauensintervall sind Ihnen (noch) nicht vertraut? Das Glossar schafft Abhilfe!

Landeskoordinator/innen – Ihre Ansprechpartner für Fragen zu den Bildungsstandards

Allen Schulen und Lehrkräften stehen als Ansprechpartner/innen die Landes(fach)koordinator/innen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung. Sie sind primär den Pädagogischen Hochschulen zugeordnet und stehen in unmittelbarer Abstimmung mit dem bm:ukk, der Bundes-Schulaufsicht und den Schulen bzw. den Fortbildungseinrichtungen. Auch das BIFIE ist als Kooperations- und Netzwerkpartner involviert.
Übersicht aller Landes(fach)koordinator/innen

Materialien

Wir haben Ihnen die im Video „Einblicke in die Praxis“ genannten Webseiten hier noch einmal aufgelistet:

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
12.03.2012
Link
https://www.edugroup.at/innovation/schul-entwicklung/standards-kompetenzen/monatsschwerpunkt/bildungsstandards-1/detail/was-man-zu-den-bildungsstandards-wissen-muss.html
Kostenpflichtig
nein