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Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen (Schulden) des Unternehmen, die am
Bilanzstichtag der Höhe und Fälligkeit nach feststehen. Die Verbindlichkeiten
sind in der Bilanz hinsichtlich ihrer Fälligkeit (weniger als 1 Jahr,
mehr als 5 Jahre) aufzuteilen.
- Anleihen
Bei Anleihen handelt es sich um Fremdkapital, das große Unternehmen
auf dem öffentlichen Kapitalmarkt aufbringen.
- Verbindlichkeiten gegenüber Banken
In dieser Position sind alle Verbindlichkeiten gegenüber Banken
und Sparkassen auszuweisen.
(z.B. Darlehen, Kontokorrentkredite, Zinsen- und Spesenverpflichtungen)
- Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen sind Vorleistungen von Kunden für noch nicht
erbrachte Leistungen.
(z.B. Anzahlungen im Großanlagenbau)
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
Sie entstehen z.B. wenn gelieferte Ware noch nicht bezahlt wurde.
- Wechselverbindlichkeiten
Hier werden Verbindlichkeiten, die wechselmäßig verbrieft
wurden, verbucht.
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Unter dieser Position werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen ausgewiesen, auch wenn man sie einer anderen
Verbindlichkeitenposition zuordnen könnten.
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
Für Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, gilt das gleiche wie bei verbundenen
Unternehmen.
- Sonstige Verbindlichkeiten
Hier werden alle Verbindlichkeiten bilanziert, die keiner der oberen
Positionen zugeordnet werden können z.B. Steuerschulden, nicht
ausbezahlte Dividenden, rückständige Löhne.
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