Bei den Rückstellungen handelt es sich um Vorsorgen für Aufwendungen,
deren Höhe oder Eintritt ungewiss ist. Rückstellungen sind Fremdkapital.
Beispiele für Rückstellungen sind Abfertigungsrückstellungen
(das Unternehmen trifft nach dem Vorsichtsprinzip Vorsorge für eventuelle
Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter), Pensionsrückstellungen
(für eventuelle Pensionsansprüche von Mitarbeitern), Steuerrückstellungen
(für Steuerschulden, deren Höhe noch nicht feststeht) oder Rückstellungen
für Prozesskosten (wenn der Ausgang des Prozesses und damit die Höhe
der Kosten noch nicht feststeht)