Rücklagen können nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden:
Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen:
Kennzeichen einer Kapitalrücklage ist, dass sie von außen dem
Unternehmen zugeführt werden. Gewinnrücklagen werden aus dem
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres gebildet.
Gebundene und ungebundene Rücklagen: Gebundene Rücklagen dürfen
nur zur Verlustabdeckung aufgelöst werden, ungebundene Rücklage
dürfen jederzeit aufgelöst werden.
Ein Beispiel für eine gebundene Kapitalrücklage ist das Agio,
d.h. jener Betrag, der bei der Ausgabe von z.B. Aktien über den Nennbetrag
zu bezahlen ist. Dieser Betrag ist zwingend in eine gebundene Kapitalrücklage
einzustellen und als solche auszuweisen.
Die gesetzliche Rücklage ist ein Beispiel für eine gebundene
Gewinnrücklage. Jede Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) ist verpflichtet,
solange 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage
einzustellen, bis die gesamten gebundenen Rücklagen (=gebundene Kapitalrücklage
+ gesetzliche Rücklage) einen Wert von 10 % des Nennkapitals ausmacht)
Offene und stille Rücklagen: Offene Rücklagen sind in der Bilanz
erkennbar, z.B. Kapitalrücklagen oder Gewinnrücklagen. Stille
Rücklagen sind in der Bilanz nicht erkennbar, sie entstehen durch
eine Unterbewertung der Aktiva oder eine Überbewertung der Passiva.