Ein Einzelunternehmer
haftet für seine Schulden
unbeschränkt.
Das Eigenkapital wird auf einem variablen Kapitalkonto ausgewiesen. Vorgeschaltet
ist in der Regel das so genannte Privatkonto, auf dem Privatentnahmen und
Einlagen des Unternehmers verbucht werden. Der Saldo des Privatkontos wird
ebenso wie der in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Gewinn oder
Verlust auf das Kapitalkonto übertragen.