Der Bilanzgewinn entsteht aus dem Jahresüberschuss /-fehlbetrag der
Gewinn und Verlustrechnung unter Berücksichtigung von Rücklagendotierungen
bzw. Rücklagenauflösungen und eines eventuellen Gewinn- / Verlustvortrages.
Aus der G u. V wird er in die Bilanz übernommen.
Jahresüberschuss /-fehlbetrag
+ Auflösung von Rücklagen
- Zuweisung zu Rücklagen
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust
Der Bilanzgewinn stellt jenen Betrag dar, der für eine Gewinnverteilung
zur Verfügung steht. Der Beschluss über die Höhe des Ausschüttungsbetrags
erfolgt auf Grund eines Gewinnverteilungsvorschlages des Vorstandes. Der
Bilanzgewinn beinhaltet sowohl den Betrag, der an die Gesellschafter ausgeschüttet
wird, als auch jenen Teil, der ins nächste Jahr übernommen wird
(=Gewinnvortrag) und dann in den Bilanzgewinn /-verlust einfließt.
Ein eventueller Bilanzverlust wird im nächsten Jahr als Verlustvortrag
mit negativem Vorzeichen ausgewiesen und stellt so eine Korrekturposition
zum Eigenkapital dar. Er fließt im nächsten Jahr wie der Gewinnvortrag
in den Bilanzgewinn / -verlust ein.