Hier sind Wertpapiere und Anteile zu verbuchen, die im Gegensatz zu Wertpapieren
des Anlagevermögens nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Unternehmen
zu dienen. Ausnahme sind eigene Anteile und Anteile an herrschenden oder
mit Mehrheit beteiligten Unternehmen. Diese sind immer im Umlaufvermögen
auszuweisen.
- Eigene Anteile
Hier sind Anteile der Gesellschaft an sich selbst zu verbuchen. Unter
bestimmten Umständen (z.B. zur Abwehr eines Schadens für die
Gesellschaft) dürfen Aktiengesellschaften bis zu 10 % eigene Aktien
erwerben. Für eine GmbH ist der Erwerb eigener Anteile verboten.
- Anteile an verbundenen Unternehmen
Unter dieser Position werden alle Anteile an verbundenen Unternehmen
ausgewiesen, die nur kurzfristig gehalten werden und daher nicht ins
Anlagevermögen gehören. Außerdem findet man unter dieser
Position Anteile an Unternehmen, die mehrheitlich oder beherrschend
am bilanzierenden Unternehmen beteiligt sind (z.B. Anteile an einem
Mutterunternehmen)
- Sonstige Wertpapiere und Anteile
Hier werden alle Wertpapiere bilanziert, die dem Umlaufvermögen
angehören und nicht an anderer Stelle bilanziert werden können.
Kassabestand, Schecks, Guthaben bei Banken
Diese Position umfasst Bargeld, noch nicht eingelöste Schecks, verfügbare
Guthaben bei Banken.