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Forderungen entstehen, wenn ein Unternehmen ein Produkt verkauft oder eine
Dienstleistung erbracht hat, die Bezahlung aber erst zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgt.
- Forderungen aus Lieferung und Leistung: diese Position steht
in engem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens z.B. Verkauf
von Produkten oder Erbringung bestimmter Dienstleistungen.
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen: sämtliche Forderungen
aus Leistungserbringung, Lieferungen, Ausleihungen, Gewinnansprüche
u. ä. gegen verbundene Unternehmen sind hier auszuweisen.
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht: liegt kein verbundenes Unternehmen, sondern nur ein Beteiligungsverhältnis
vor, sind sämtliche Forderungen Unter dieser Position auszuweisen.
- sonstige Forderungen: z.B. Forderungen an das Finanzamt, Sozialversicherung,
Darlehen an Dienstnehmer, Forderungen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen.
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