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Unter Finanzanlagen versteht man Investitionen in andere Unternehmen, die
dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
- Beteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen (Beteiligungen
sind Anteile an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb
durch eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen dienen. Im Zweifel
spricht man von einer Beteiligung, wenn die Anteile Kapitalgesellschaften
mindestens 25 % betragen oder eine Beteiligung als vollhaftender Gesellschafter
an einer Personengesellschaft vorliegt). Die Anteile an verbundenen
Unternehmen sind gesondert auszuweisen. Von einem verbundenen Unternehmen
spricht man, wenn eine Beteiligung von mehr als 50 % vorliegt und das
Unternehmen in den Konzernabschluss einer Muttergesellschaft einzubeziehen
ist.
- Ausleihungen (sind langfristige Kapitalforderungen, die nicht
unter der Position "Wertpapiere" bilanziert werden, zB. langfristige
Darlehen). Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind gesondert auszuweisen)
- Wertpapiere (hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die einer
längerfristigen Kapitalanlage dienen und nicht unter die Position
"Beteiligung" oder "Anteile an verbundenen Unternehmen"
fallen)
- Geleistete Anzahlungen (diese beziehen sich auf Vorleistungen
für die Anschaffung von Finanzanlagen)
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