Abrogata lege abrogante non reviviscit lex abrogata.
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Wird ein rechtsänderndes Gesetz aufgehoben, so gilt nicht ohne weiteres wieder, was vor diesem Gesetz galt.
Wird ein rechtsänderndes Gesetz aufgehoben, so gilt nicht ohne weiteres wieder, was vor diesem Gesetz galt.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.