Sie sind hier: StartseiteKlassensprecherIn§ 59a SchUG Wahl und Abwahl der Schülervertreter § 59a SchUG Wahl und Abwahl der Schülervertreter Der Gesetzestext zur Wahl und Abwahl der SchülerInnenvertreterInnen. ris.bka.gv.at am 01.07.2001 letzte Änderung am: 01.07.2001 aufklappen Meta-Daten Sprache Deutsch Anbieter ris.bka.gv.at Veröffentlicht am 01.07.2001 Link https://www.edugroup.at/service/suche/detail/59a-schug-wahl-und-abwahl-der-schuelervertreter.html?cHash=006f83c4b8ad7f1ef1298e04eecdc659&parentuid=110053 Kostenpflichtig nein