Bona fides non patitur, ut bis idem exigatur.
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Die gute Treue duldet es nicht, daß zweimal dasselbe eingeklagt wird.
Die gute Treue duldet es nicht, daß zweimal dasselbe eingeklagt wird. Dig. 50, 17, 57 (Gajus). Liebs, Die Klagenkonkurrenz im römischen Recht (Göttingen 1972) 77f.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.