Kinderrechtskonvention (KRK)
Am 20. November 1989 beschlossen die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes. Dieser internationale Vertrag sichert jedem Kind und Jugendlichen (bis 18) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu. Hier finden Sie den genauen Wortlaut.
Darüber hinaus stehen zahlreiche Fassungen der KRK in vereinfachter Formulierung zur Verfügung, z.B. unter
Auf der Website des BM für Familie und Jugend, werden auch Themen wie z.B. Kinderhandel in Österreich aufgegriffen. Sie erfahren außerdem mehr über den Status der Kinderrechte in Österreich, erhalten einen Einblick in das Kinderrechte-Monitoring etc.