Urheberrecht / Creative Commons

Bild: Hemera/Thinkstock

Auch in der Schule wird es immer wichtiger zu wissen, welche Materialien für den Unterricht verwendet werden dürfen. Hier finden Sie Informationen und einen Überblick dazu.

"Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst." - "Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes."
Was Sie gerade gelesen haben, war der erste Paragraph des österreichischen Urheberrechtsgesetzes. In diesem Gesetz wird geregelt, was ein "Werk" ist, welche Rechte mit seiner Erschaffung entstehen, wie diese Rechte übertragen werden können usw. Auch im schulischen Umfeld kommt man immer wieder mit dem Urheberrecht in Kontakt. Wir wollen Ihnen hier einen Überblick geben, wie es um die Verwendung verschiedener Medien im Unterricht bestellt ist.

Film

Wollen Sie einen Film im Unterricht verwenden, müssen Sie vor allem immer eines Bedenken: das Herzeigen eines Films in der Schulklasse gilt als öffentliche Vorführung. Als Lehrperson müssen Sie also dafür Sorge tragen, dass die Vorführrechte für den Film vorhanden sind! Das bringt aber einige Probleme mit sich:

  • Fall 1: Sie nehmen eine Sendung im Fernsehen auf.
    Eine Vorführung in der Schulklasse ist in so einem Fall nicht erlaubt. Sie dürfen Fernsehbeiträge zwar für den privaten Gebrauch aufnehmen – ein öffentliches Vorführrecht in der Schulklasse entsteht so allerdings nicht.
  • Fall 2: Sie kaufen eine DVD im Einzelhandel.
    Mit dem Kauf der DVD erhalten Sie zwar das Recht, sich den Film privat anzusehen – ein öffentliches Vorführrecht ist dabei allerdings nicht inkludiert. Die DVD darf in der Klasse somit nicht gezeigt werden.
  • Fall 3: Online Videos wie YouTube
    Wollen Sie Videos einer Plattform wie YouTube herzeigen, muss man zwei Anwendungsfälle unterschieden. Rufen Sie das Video direkt über das Internet auf, stellt das kein Problem dar. In dem Fall ist YouTube der Bereitsteller des Videos und muss für die entsprechenden Rechte sorgen. Laden Sie sich das Video allerdings lokal auf Ihren Computer runter und rufen es von dort ohne Internetverbindung auf, sind SIE der Bereitsteller des Videos. In diesem Fall müssten Sie auch für die Abgeltung der Vorführrechte sorgen.
  • Fall 4: Sie leihen sich eine DVD in der Videothek.
    Auch hier gilt: zu Hause ansehen ist kein Problem. Öffentliche Vorführung in der Schulklasse ist aber nicht erlaubt.
  • Fall 5: Sie entlehnen ein Medium bei der Education Group.
    Die Education Group sorgt dafür, dass die Vorführrechte für oö. Schulen für Medien, die Sie bei uns entlehnen, vorhanden sind. Somit können Sie sowohl bei entlehnten, als auch bei unseren On-Demand-Medien im Internet sicher sein, dass Sie diese im Unterricht verwenden dürfen.

Musik

Quelle: www.sxc.hu

Hier gelten die Erläuterungen aus dem Abschnitt "Film" äquivalent. Selbst aufgenommene oder im Einzelhandel gekaufte Musik hat im Normalfall keine Vorführrechte und dürfen somit in der Schulklasse nicht verwendet werden. Kein Problem sind hier natürlich die Musikstücke, die Sie auf dem Portal der Education Group in der Welt der Medien finden. Hier sorgt die Education Group dafür, dass Sie diese Musikstücke auch im Unterricht verwenden dürfen.

Bilder

Grundsätzlich gilt: jedes Bild hat einen Urheber und jeder Urheber hat Rechte an seinem Bild! Wollen Sie also ein Bild für Ihre Präsentationen oder Arbeitsmaterialien verwenden, müssen Sie als erstes den Urheber um Erlaubnis fragen. Der Urheber kann Ihnen daraufhin – entgeltlich oder unentgeltlich – die Rechte zur Verwendung geben. Dabei kann er natürlich festlegen, wie diese Verwendung genau aussieht. Ob Sie das Bild noch verändern dürfen, ob Sie bei jeder Bildverwendung seinen Namen dazuschreiben müssen usw. Das wird aber in so einem Fall immer zwischen dem Urheber und Ihnen ausverhandelt.

Es gibt immer wieder den Fall, dass Bilder einfach über Suchmaschinen gesucht und kopiert werden und diese dann auf den eigenen Webseiten, Präsentationen oder Unterlagen Verwendung finden. Ganz davon abgesehen, dass das dem Urheber gegenüber nicht allzu fair ist, kann es auch ziemliche Probleme nach sich ziehen. Schon oft flatterte bei den "Bilderdieben" dann Post von einem Rechtsanwalt rein mit der Aufforderung, das kopierte Bild nicht weiter zu verwenden und als Entschädigung einen Geldbetrag zu überweisen. Das können dann für ein Bild auch tausend Euro und mehr sein.

Creative Commons

Im Rahmen des großen Siegeszugs des Internets gab es im Laufe der Zeit immer mehr Urheber, die kein sonderliches Interesse daran hatten, mit Ihren Bildern, Liedern oder Videos Geld zu verdienen. Ihnen ging es meistens darum, eine große Verbreitung zu finden. So gründete sich im Jahr 2001 die gemeinnützige Organisation "Creative Commons", die das Ziel hatte, ein möglichst einfaches System zu entwickeln, mit dem Werke zwar zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden können, rudimentäre Rechte aber trotzdem aufrecht bleiben. So gibt es aktuell vier Rechtemodule, die bei Creative Commons Anwendung finden:

"by": Namensnennung. Der Name des Urhebers muss bei der Verwendung des Werkes angegeben werden.

"nc": Nicht kommerziell. Das Werk darf nicht für kommerzielle Werke verwendet werden.

"nd": Keine Bearbeitung. Das Werk darf also nicht verändert werden.

"sa": Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wird das Werk verändert, muss es unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden.

Creative Commons in der Praxis

Sind Sie nun auf der Suche nach Bildern für Präsentationen oder Arbeitsmaterialien, können Sie sich auf spezielle Bildersuchmaschinen begeben, die eine eigene Suchfunktion für Creative Commons anbietet. Eine solche ist beispielsweise www.compfight.com. Auf dieser Seite wird die Datenbank von Flickr durchsucht – gleichzeitig kann man aber einstellen, dass nur Bilder unter CC-Lizenz angezeigt werden sollen. Bei der Vorschau des Bildes sieht man dann auf einen Blick, welche Rechtemodule von Creative Commons für das Bild gelten:

Detailansicht eines Bildes bei www.compfight.com

Wollen Sie das gezeigte Bild verwenden, müssen Sie in diesem Fall also nur dafür sorgen, dass der Name des Urhebers beim Bild erwähnt wird.

Eine weitere Bildersammlung mit Creative-Commons-Lizenz ist www.bilderpool.at - eine frei zugängliche Bildersammlung für Lehrer von Lehrern.

Natürlich können nicht nur Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen gestellt werden, sondern auch Werke wie Texte, Videos oder auch Musik.

Conclusio

Das Feld der Urheberrechte ist oft verwirrend oder nicht ganz klar. Viele Dinge sind aktuell auch im Umbruch. Es gibt politisch und gesellschaftlich immer mehr Rufe, dass das Urheberrecht überarbeitet werden muss. In dieser Diskussion ist es allerdings so, dass die großen Content-Produzenten eher für eine Verschärfung des Urheberrechts sind, die Konsumenten naturgemäß für eine Aufweichung des selbigen eintreten.
Somit bleiben viele Dinge nicht klar definiert oder verschwinden in der Unschärfe der Gesetzesinterpretation. Am einfachsten ist es deshalb, bei der Verwendung von Werken jeden Einzelfall zu beurteilen und im Ernstfall Rat einzuholen, ob etwas verwendet werden darf bzw. in welcher Form es verwendet werden darf.

Meta-Daten

Sprache
Deutsch
Anbieter
Education Group
Veröffentlicht am
25.02.2013
Link
https://www.edugroup.at/innovation/news/detail/urheberrecht-creative-commons.html?cHash=0fd37847b5b195cd26645b51d7b6db77&parentuid=204886
Kostenpflichtig
nein