Wie spare ich heute?
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Didaktische Überlegungen | Übungen zum Kontoauszug + Lösung |
Stationenbetrieb | Zusatz: Lehrerinformationen zum Thema: "Das anonyme Sparbuch geht" |
Übungsblatt + Lösung |
Nur in meiner eigenen Geldbörse sind meine Ersparnisse sicher! ?
Eine Möglichkeit der
Geldaufbewahrung ist das Geld in der eigenen Geldbörse, unter dem Kopfpolster,
im kleinen Safe oder in weiteren Verstecken zu Hause zu behalten. Neben diesem einen Vorteil gibt es jedoch eine Reihe von Nachteilen, die gegen die Geldaufbewahrung zu Hause, in der Geldbörse etc. sprechen:
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Spare zur rechten Zeit, so hast du in der Not! Sparen
bedeutet Konsumverzicht. Das Geld wird nicht ausgegeben, sondern
aufbewahrt. Dafür kann man auch Zinsen bekommen. Die Einnahmen (Lohn,
Gehalt, Taschengeld, usw.) sind höher als die Ausgaben (Miete,
Einkäufe, usw.). Es gibt verschiedene Möglichkeiten das gesparte Geld aufzubewahren:
Manche Menschen haben jedoch nicht gespart oder benötigen mehr Geld als sie bespart haben. Dann müssen sie einen Kredit aufnehmen. Später müssen sie diesen Kredit plus Zinsen zurückzahlen. Das heißt, sie zahlen mehr als sie sich ausgeborgt haben.
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Ein Konto auf der Bank Das Konto bietet eine Reihe von Vorteilen. Das Geld liegt geschützt vor Diebstahl und Verlust auf der Bank und ist trotzdem immer sehr gut erreichbar. Mit Hilfe einer Bankomatkarte kann jederzeit und fast überall Geld vom Konto abgehoben werden. Auch die Einzahlungen auf ein Konto erfolgen schnell und unbürokratisch direkt in der Bank. Die Besonderheit des Kontos ist die
Überweisung als Zahlungsform. Du erhältst eine Rechnung und „überweist“
den Rechnungsbetrag von deinem Konto auf das des Empfängers, der dir die
Rechnung geschickt hat. Diese einfache und bargeldlose Zahlungsmöglichkeit
wird von vielen Menschen sehr geschätzt. Daher hat jeder Arbeitnehmer heute ein
„Gehalts“- Konto, auf das sein Lohn oder Gehalt überwiesen wird.
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Kontoführung und Kontoauszug Bei der
Eröffnung eines
Bankkontos muss sich der Benützer ausweisen (Reisepass,
Personalausweis, Führerschein) und unterschreiben. Es können auch mehrere
Personen befugt sein, auf ein Konto zuzugreifen (z B.: Klassenkonto,
Firmenkonto, usw.).
Auf dem Kontoauszug sieht man den Habensaldo (Guthaben) oder den Sollsaldo (Kredit). Kontoauszug: |
Das Sparbuch als ideale Sparform Wenn man größere Geldbeträge auf dem Konto hat, ist es ratsamer, diese auf ein Sparbuch zu überweisen. Der Betrag wird in ein Sparbuch eingetragen, das man mit einem Losungswort vor Diebstählen schützen kann. Es bekommt nur diese Person das Geld, die das Sparbuch besitzt und auch das vorher vereinbarte Losungswort kennt. Der große Vorteil des Sparbuches
gegenüber dem Konto sind die höheren Zinsen, die man für das gesparte
Geld bekommt. Außerdem werden keine Bearbeitungsgebühren wie auf dem
Konto berechnet.
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Das anonyme Sparbuch geht Derzeit gibt es in Österreich
einige Millionen anonyme Sparbücher. Dies bedeutet, dass diese nur
fiktive Namen wie etwa „Pöstlingberg“, „Go-Kart“, usw. haben.
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Wie spare ich heute?!
SParen = ___________________________________________________________________________________-
Geldbörse | Sparbuch | Konto | |
Beschreibung | Das gesparte Geld wird
______ ______________________ ______________________ aufbewahrt. |
Das gesparte Geld wird auf
ein Sparbuch auf der Bank eingezahlt. Mit Hilfe des _____ _____________. und der nun kommenden ______________ ______________________ (Ausweisen) kann nur der Besitzer nur das Geld beheben. Sichere Geldanlage. |
Das Geld wird auf ein Konto
der Bank eingezahlt. Hier ist ein Zugriff auf das Geld mit Hilfe der
_____________________ immr und fast überall möglich. _____________________ |
Zinsen | Geringe (< 1 %) | ||
Vorteile |
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Nachteile |
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Nach einem Gerichtsbeschluss des Europäischen Gerichtshofes müssen die anonymen Sparbücher aus der österreichischen Finanzwelt verschwinden. Dazu gibt es drei folgende wichtige Daten:
Ab 1. November
2000:__________________________________________________________________
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Bis 30 Juni 2002:
______________________________________________________________________
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Ab 1. Juli
2002:________________________________________________________________________
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Wie spare ich heute?!
Sparen = Konsumverzicht (Du gibst weniger Geld aus, als du erhältst)
Geldbörse | Sparbuch | Konto | |
Beschreibung | Das gesparte Geld wird in der eigenen Geldbörse, zu Hause, usw. aufbewahrt. | Das gesparte Geld wird auf
ein Sparbuch auf der Bank eingezahlt. Mit Hilfe des Losungswortes und der
Legitimierung (Ausweis) kann nur der Besitzer Geld beheben. Sichere Geldanlage. |
Das Geld wird auf ein Konto auf der Bank eingezahlt. Hier ist ein Zugriff auf das Geld immer und fast überall möglich. Ein- und Auszahlungen sind unbürokratisch und einfach. Eine besondere Art der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung. Diese Zahlungsform gibt es nur auf dem Konto. |
Zinsen | Keine | Höhere Zinsen | Geringe (< 1 %) |
Vorteile | Einfacher Zugriff auf das Geld. Es ist kein Bankbesuch nötig. | Relativ hohe Zinsen, kein Sollsaldo und keine Gebühren. | Überweisungen sind möglich, einfache Ein- und Auszahlungen, einfacher Zugriff auf das Geld, Kontoauszug. |
Nachteile | Es bleiben das Risiko des
Verlustes und des Diebstahls. Außerdem müssen die Ein- und Auszahlungen selbst verwaltet werden. |
Keine Überweisungen möglich. Der Zugriff auf das Geld ist an die Banköffnungszeiten gebunden. | Kontoführungsgebühren, geringere Zinsen als auf dem Sparbuch. |
Was ist ein anonymes
Sparbuch?
Sparbücher
die nur fiktive Namen wie etwa „Pöstlingberg“, „Go-Kart“, usw. haben.
Man musste sich bei der Eröffnung eines solchen Sparbuches nicht ausweisen.
Nach einem Gerichtsbeschluss des Europäischen Gerichtshofes müssen die anonymen Sparbücher aus der österreichischen Finanzwelt verschwinden. Dazu gibt es drei folgende wichtige Daten:
Ab 1. November 2000 muss man sich bei der Eröffnung eines Sparbuches oder bei der Einzahlung auf ein bestehendes Sparbuch bei der Bank ausweisen (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Bis 30. Juni 2002 sind alle anonymen Sparbücher zu legitimieren (Die Besitzer müssen sich ausweisen).
Ab 1. Juli 2002 ist eine Behebung von einem Sparbuch nur mehr mit Ausweisung möglich.
Kontoauszug Nummer 1:
1) Wie lautet die Kontonummer? _________________________________________
2) Welcher Betrag wird als alter Kontostand ausgewiesen?
Kontoauszug Nr. 2:
1)
Wer ist Inhaber dieses Kontos?
___________________________________________________________________
2)
Warum sind auf diesem Konto Sollzinsen zu zahlen? Was ist in den letzten Monaten
geschehen?
___________________________________________________________________
3)
Wie lautet der neue Kontostand?
___________________________________________________________________
4)
Warum sind auf dem Konto Spesen zu bezahlen?
____________________________________________________________________
5)
Welchen Ursprungs sind die 14,-- ATS Gutschriften auf diesem Kontoauszug?
___________________________________________________________________
Kontoauszug Nummer 1:
1) Wie lautet die Kontonummer? 10041
2) Welcher Betrag wird als alter Kontostand ausgewiesen? 520,-- ATS
Kontoauszug Nr. 2:
1)
Wer ist Inhaber dieses Kontos?
Sim
Herminator, Auf der Streif 1, 6379 Kitzbühel
2)
Warum sind auf diesem Konto Sollzinsen zu zahlen? Was ist in den letzten Monaten
geschehen?
Das
Konto wurde überzogen (Kredit).
3)
Wie lautet der neue Kontostand?
Guthaben
von 912,42 ATS
4)
Warum sind auf dem Konto Spesen zu bezahlen?
Da
die Bank die Ein- und Auszahlungen verwaltet, werden dafür Kontoführungsspesen
verrechnet.
5)
Welchen Ursprungs sind die 14,-- ATS Gutschriften auf diesem Kontoauszug?
Das
sind die Habenzinsen, die für die Guthaben auf dem Konto ausbezahlt werden.
Zusatz: Lehrerinformationen zum Thema „Das anonyme Sparbuch geht“
Warum?
Vor dem Hintergrund einer Klage der EU-Kommission
gegen die Republik Österreich auf Einhaltung der „Geldwäsche-Richtlinie“
und einer Forderung der Geldwäschebekämpfungs-Arbeitsgruppe der OECD (FATF)
folgend, wurde im Nationalrat die Aufhebung der Anonymität der Sparbücher
beschlossen. Die Beschlussfassung über die erforderliche Gesetzesnovelle fand
am 7. Juni 2000 statt.
Zeitplan auf einen Blick: (Tätigkeiten)
Bestehende Sparbücher |
Neue Sparbücher |
ab 01. November 2000 |
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Ø Keine Neueröffnung anonymer Sparbücher ist mehr möglich. Ø Einzahlungen und Überweisungen auf anonyme Sparbücher, zu denen noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist, ist nicht mehr möglich. (Ausnahme: abschmelzende Wertpapierdepots § 1206 bis 30.06.2002)
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Ø Sparbücher dürfen nur mehr auf den eigenen Namen des Kunden („Namenssparbuch“) oder auf eine andere Bezeichnung lauten. Fremde Namen sind nicht erlaubt. Im zweiten Fall muss ein Losungswort vereinbart werden, nach dessen Nennung jedermann über das Sparbuch verfügen kann („Losungswortsparbuch“) Ø Über Namenssparbücher und. alle Sparbücher mit einem Guthaben von mindestens 200.000,- ATS darf nur durch den identifizierten Kunden verfügt werden (Ein- und Auszahlungen). Ø Die Sparbücher mit Losungswort und einer Guthabenshöhe unter 200.000,- ATS kann auch künftig jeder „Buchvorleger“ gegen Nennung des Losungswortes verfügen. (Achtung: Die Überschreitung der 200.000,- ATS ist ausschließlich durch Zinsgutschrift erlaubt.) Ø Identifizierung des Einzahlers durch die Bank bei Einzahlungen ab einer Höhe von 200.000,- ATS.
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Ø Bekräftigung des seit 1993 bestehenden Grundsatzes der Endbesteuerung: Mit dem automatischen Abzug der KESt (Kapitalertragsteuer) werden die Einkommens- und die Erbschaftssteuer abgegolten. In diesem Zusammenhang entfällt auch die bisher verpflichtende Meldung der Banken an das Finanzamt im Todesfall des Sparbuchinhabers. |
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zwischen 1. November 2000 und 30. Juni 2002 |
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Ø
Behebungen, von anonymen Sparbüchern auch ohne Identitätsfeststellung
möglich. |
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Ø Die Schenkung von Sparbüchern ist für die Vergangenheit und bis 30. Juni 2002 steuerbefreit, (Einzige Ausnahme: Schenkungen an Stiftungen). Somit gilt auch hier die Endbesteuerung.
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Ab 1. Juli 2002 |
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Ø Ein- und Auszahlungen von / auf anonyme Sparbücher nur mehr nach einer Identitätsfeststellung des Kunden möglich. Ø Sparbücher, zu denen noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist, werden als besonders gekennzeichnete Konten weitergeführt. Die vereinbarte Verzinsung bleibt davon unberührt; neue Laufzeitvereinbarungen dürfen jedoch nur mehr nach erfolgter Identitätsfeststellung vereinbart werden. Ø Bei Behebungen von Sparbüchern, zu denen eine Identitätsfeststellung des Kunden noch nicht erfolgt ist und die einen Guthabensstand von mindestens 200.000 ATS aufweisen: Routinemeldung der Banken an die zentrale Geldwäschebehörde im Innenministerium; Auszahlung erfolgt nach Identitätsfeststellung und 7-tägiger Frist (Kalendertage). Ø Gesetzliches Weitergabeverbot von Sparbüchern zu denen noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist (Verwaltungsstrafe!) |
Ø Behebungen ab 200.000,- ATS nur mehr nach Identitätsnachweis des Behebers möglich. |
Daten über die Bankgeschäfte einer Person dürfen nur im Falle eines gerichtlichen Strafverfahrens, eines Finanzstrafverfahrens oder eines Verlassenschaftsverfahrens an die Behörden weitergegeben werden.
Arten der nun möglichen Sparbücher: (Übersicht / Inhalt)
1. Namenssparbuch:
Sparbücher, die nach dem 1. November 2000 neu eröffnet
werden, können lauten auf den eigenen
Namen des Kunden lauten. Über diese „Namenssparbücher“ kann nur der identifizierte
Sparbuchbesitzer selbst und gegen Vorlage des Sparbuches bei seiner Bank verfügen.
Sparer, deren bestehendes Sparbuch bereits heute auf
ihren eigenen Namen lautet oder anonym ist, können sich nach der Identitätsfeststellung
bei ihrer Bank entscheiden, ob sie künftig ein „Namenssparbuch“ haben möchten,
oder ob sie für die Benennung ihres Sparbuches lieber eine andere Bezeichnung
verbunden mit einem Losungswort wählen wollen („Losungswortsparbuch“).
2. „Losungswortsparbuch“:
2.1
mit einem Guthabensstand von mehr als 200.000,- ATS:
Sparbücher, die nach dem 1. November 2000 neu eröffnet
werden, oder bereits vor diesem Datum bestehende Sparbücher, zu denen eine Identitätsfeststellung
erfolgt ist, können auf eine Bezeichnung lauten. Die Bezeichnungen dürfen jedoch
keine fremden Namen sein. Über dieses „Losungswortsparbuch“ kann der identifizierte
Sparbuchbesitzer gegen Vorlage des Sparbuches bei seiner Bank mit Nennung des
Losungswortes, verfügen, da das Guthaben die 200.000,- ATS-Grenze überschritten
hat.
2.2
mit einem Guthabensstand von unter 200.000,- ATS
Sparbücher, die nach dem 1. November 2000 neueröffnet
werden und einen Guthabensstand von unter 200.000,- ATS aufweisen, können
auch auf eine andere Bezeichnung als den Namen des Kunden lauten. Einzig
die Benennung mit fremden Namen ist verboten. Darüber hinaus muss zwischen dem
identifizierten Sparer und seiner Bank ein Losungswort vereinbart werden,
dessen Nennung zum Verfügen des Sparguthaben berechtigt. In diesem Fall kann
nicht nur der identifizierte Sparbuchbesitzer selbst sondern auch jeder andere,
der das Sparbuch bei der Bank vorlegt („Buchvorleger“), gegen Nennung des
Losungswortes über das Sparguthaben verfügen.
Achtung: Der Guthabensstand des Sparbuches
darf die Obergrenze von 200.000,- ATS nur durch die Gutschrift von
Zinsen, nicht jedoch durch Überweisungen oder Einzahlungen überschreiten,
da sonst nur mehr der identifizierte Besitzer selbst über das Sparbuch verfügen
kann.
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