Umsatzerlöse
sind Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
eines Unternehmens. Abgezogen davon werden Erlösschmälerungen
wie Skonti, Rabatte und Boni sowie die Umsatzsteuer. Erlöse aus Nebengeschäften
wie aus dem Betrieb einer Kantine dürfen nicht als Umsatzerlöse
angesetzt werden. Sie gehören nämlich nicht zur gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Die Umsatzerlöse sind Ausgangspunkt der staffelförmigen GuV
(Gewinn-und-Verlust-Rechnung). In Kontenform erscheinen sie auf der
Ertragsseite. Sie sind zudem wichtiger Anhaltspunkt bei der internen
und externen Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung.