Eine
Firma kann Rücklagen auflösen bzw. bilden. Bei den Rückstellungen
handelt es sich um Vorsorgen für Aufwendungen, deren Höhe oder
Eintritt ungewiss ist. Rückstellungen sind Fremdkapital. Beispiele
für Rückstellungen sind Abfertigungsrückstellungen (das
Unternehmen trifft nach dem Vorsichtsprinzip Vorsorge für eventuelle
Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter), Pensionsrückstellungen
(für eventuelle Pensionsansprüche von Mitarbeitern), Steuerrückstellungen
(für Steuerschulden, deren Höhe noch nicht feststeht) oder Rückstellungen
für Prozesskosten (wenn der Ausgang des Prozesses und damit die Höhe
der Kosten noch nicht feststeht). Nach Abschluss eines Geschäftsjahres
geht das Unternehmen dann her und passt die Rücklagen den neuen Gegebenheiten
an.