Den Gewinnvortrag finden Sie nur bei Kapitalgesellschaften. Er ist
nach den gesetzlichen Vorschriften als Einzelposten unter der Position
Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Er entwickelt
sich aus dem Restbetrag des Vorjahresgewinns, der nicht an die Gesellschafter
der Kapitalgesellschaft ausgeschüttet oder ggf. den Rücklagen
zugeführt worden ist.