Außerordentliche
Erträge fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
an. Sie beruhen, ebenso wie die außerordentlichen Aufwendungen,
auf außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht im normalen Ablauf
des Geschäftsjahres auftreten. Das sind Ereignisse, die ungewöhnlich
in der Art sind, selten vorkommen und einige materielle Bedeutung haben.
Z.B.: Zuschüsse vom Staat, Abschreibungen wegen außergewöhnlicher
Ereignisse