Die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform kann entweder nach dem
Gesamtkostenverfahren oder nach dem
Umsatzkostenverfahren
erstellt werden. Beide führen zum selben Ergebnis. In der Praxis
hat das Gesamtkostenverfahren die größere Bedeutung.
Beim Gesamtkostenverfahren werden der Gesamtleistung des Unternehmens
den gesamten Aufwendungen der Periode gegenübergestellt.
Nachteil: geringer Aussagewert aufgrund fehlender Möglichkeiten
u.a. zur Abgrenzung nach Periodenzugehörigkeit und Aufteilung des
Betriebsergebnisses nach Produktarten.
Vorteil: Keine laufende Ermittlung und Bewertung der Zugänge
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.
Beim Umsatzkostenverfahren werden die in einer Periode erzielten
Erlöse nicht den Gesamten Produktionsaufwendungen gegenübergestellt,
sondern nur jenen Aufwendungen, die für die verkauften Produkte
angefallen sind.
Nachteil: Höherer Aufwand, da kontinuierliche Erfassung
und Bewertung der Bestandzugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
notwendig ist.
Vorteil: Aussagefähigeres Betriebsergebnis, insbesondere
für die kurzfristige Erfolgsrechnung, und bei Gliederung nach Produktarten
kann ohne großen Aufwand für diese das Ergebnis singulär
ermittelt werden.
Wenn Otmar zusätzlich zu seinen Maroni auch noch Süssigkeiten
verkauft, dann ermittelt er beim Gesamtkostenverfahren einfach alle
Aufwendungen und Erträge und rechnet sich dann den Gewinn aus.
Beim Umsatzkostenverfahren ordnet er die Aufwendungen und Erträge
jeweils den Maroni und den Süssigkeiten zu und kann somit zusätzlich
ermitteln, welchen Gewinn ihm die einzelnen Bereiche gebracht haben.