Darunter
versteht man selbsterstellte Anlagen und Großreparaturen.
Der Ansatz dieser Ertragsposition hat die Aufgabe, die in der GuV in verschiedenen
Positionen enthalten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung
eigener Anlagen oder der Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
angefallen sind, wieder zu neutralisieren, damit eine Belastung des Jahresergebnisses
vermieden wird.