Für
manche Analyseergebnisse ist es nützlich, außerordentliche Einflüsse aus
dem Ergebnis zu beseitigen. Dann kann das EGT herangezogen werden. Im
EGT ist das außerordentliche Ergebnis nicht enthalten. Außerdem ist es
unversteuert, was eine Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher
Besteuerung ermöglicht (z.B.: zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
oder Unternehmen in verschiedenen Ländern).
Beim EGT handelt es sich somit um die Summe von Betriebs- und Finanzergebnis.