Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
Sachbearbeiter: Mag.Strohmayer
Tel.: 53120/3244 Fax: 53120/3299
GZ 4.173/2-III/D/99 (Berichtigte Fassung)
An alle
Landesschuräte
(Stadtschulrat für Wien)
An die
Direktionen der
technisch-gewerblichen
Zentrallehranstalten
Neuregelung des EDV/IT-Kustodiats,
Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung
Im Sinne einer leistungsgerechten Abgeltung der IT
(Informationstechnologie)-/EDV-Betreuung an den Schulen wurde mit BGBl.II Nr.29/1999 die
Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der
Bundeslehrer geändert.
Die Grundlage der Abgeltung ist die Zahl der im Unterricht und für den Unterricht an der
jeweiligen Schule vorhandenen Informationstechnologie-Arbeitsplätze (IT-Arbeitsplätze).
Es erfolgt eine Staffelung nach jeweils 20 IT-Arbeitsplätzen sowie eine Deckelung nach
Schülerzahlen.
Unter IT-Arbeitsplätzen sind sowohl nicht vernetzte als auch vernetzte IT-Arbeitsplatze
(einschliesslich Intranet) zu verstehen, die fuer den Unterricht verwendet werden. Die
Anzahl der IT-Arbeitsplätze sowie die Anzahl der Schüler bemisst sich für das jeweilige
Schuljahr (darauf folgende Budgetjahr) auf Grund des Stichtags der österreichischen
Schulstatistik fuer die jeweilige Schulart. Für das Schuljahr 1998/99 (Budgetjahr 1999)
gelten die von den Fachabteilungen des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten erhobenen Zahlen aus dem Schuljahr 1997/98. Die Regelung tritt
rückwirkend mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
Die Betreuungstätigkeit soll hinkünftig in zwei Aufgabenbereiche geteilt werden, die
unterschiedlich abgegolten werden.
1) Die pädagogisch-fachliche Tätigkeit wird weiterhin von einer fachkundigen
Lehrperson im Rahmen eines Kustodiats mit einer entsprechenden Einrechnung in die
Lehrverpflichtung wahrgenommen (vgl. Änderung der Verordnung über die Nebenleistungen in
die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer).
2) Die rein technische Leistung der Hardware- Netzwerk- und Systembetreuung kann sowohl
von externen ExpertInnen oder Firmen als auch von Lehrpersonen erbracht werden.
Die genannte Leistung umfasst folgende Tätigkeiten:
Auch hier erfolgt eine Staffelung nach Arbeitsplätzen und Schülerzahlen. Die
Abgeltung für diese Tätigkeit wird jährlich aus dem Sachaufwand der Schulen bedeckt,
wobei die entstehende zusätzliche finanzielle Belastung nicht zu Lasten der bereits
zugeteilten schulischen Aufwandskredite geht. Diese gesondert den Schulen zusätzlich zur
Verfügung gestellten Mittel sind ausschließlich für die Abgeltung der oben genannten
Leistungen zu verwenden.
Jährlich werden folgende Beträge zur Verfügung gestellt:
von 10 bis 20 IT-Arbeitsplätzen 50.000.-- (10x5.000.-- Sockelbetrag)
von 21 bis 40 IT-Arbeitsplätzen 75.000.--
von 41 bis 60 IT-Arbeitsplätzen 100.000.--
von 61 bis 80 IT-Arbeitsplätzen 125.000.--
von 81 bis 100 IT-Arbeitsplätzen 150.000.--
für jeden weiteren begonnenen 20er Staffel 25.000.--
Die Beträge sind gestaffelt nach Schülerzahlen bis zu folgenden Höchstgrenzen
gedeckelt:
bis 150 Schüler 50.000.-- (Sockelbetrag)
von 151 bis 500 Schüler 100.000.--
von 501 bis 1000 Schüler 150.000.--
von 1001 bis 1500 Schüler 200.000.--
von 1501 bis 2000 Schüler 250.000.-- über 2000 Schüler 300.000.--
Die Aufsplittung der Tätigkeiten entspricht einem zeitgemäßen flexiblen Lösungsmodell,
das sowohl der zukünftigen technischen Entwicklung als auch den strukturellen
Veränderungen im Schulwesen (Dezentralisierung, Autonomie) Rechnung tragen soll. Die
Entscheidung, wie personelle und finanzielle Ressourcen genutzt werden, kann abhängig von
den spezifischen Bedürfnissen und vorhandenem Know-how am Schulstandort getroffen werden.
Wien, 2. März 1999
Für die Bundesministerin:
Mag. Stelzmüller