Neue Objektivierungsrichtlinien bei Lehrerauswahl
Ab 1.1.2015 treten neue bzw. erweiterte Objektivierungsrichtlinien für die Anstellung von Pädagogen in Kraft. Nicht mehr die Wartezeit auf den Posten ist ausschlaggebend, sondern die fachlichen und pädagogisch-didaktischen Qualifikationen sowie die Berufspraxis.
War früher noch die Wartezeit ein wichtiges Kriterium für den Erhalt eines Lehrkräftepostens, wurden nun einstimmig von allen Fraktionen zusätzliche Bestimmungen und Reihungskriterien für die Aufnahme von Lehrkräften beschlossen. Die Regelung betrifft alle Pädagogen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen.
- Abschluss der Ausbildung: Bewertung der Abschlussarbeit & Notendurchschnitt
- Zusätzlich abgeschlossene Ausbildungen: Lehrgänge, zusätzliche Fächer, ...
- Zusätzliche Qualifikationen: Päd. berufliche Tätigkeiten, fachbezogener Auslandsaufenthalt, ...
- Wartezeit
- Obsorgepflicht
- Wehrdienst/Wehrersatzdienst/Freiwillig Soziales Jahr
Bei der Ablehnung einer möglichen Anstellung werden (nach oberen Kriterien) erworbene Punkte abgezogen.
Ablauf des Verfahrens
Die Schulleitung erstellt ein Anforderungsprofil mit den gewünschten Kompetenzen. Dieses wird in einem Gespräch mit der Schulaufsicht geprüft und dann auf der Homepage des Landesschulrates ausgeschrieben. Der Schulstandort wird nicht veröffentlicht. Entsprechend den neuen Objektivierungsrichtlinien entsendet der Pflichtschulinspektor (ehemaliger Bezirksschulrat) die Lehrperson an die Schulleitung. Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer sieht den Pflichtschulinspektor in der Rolle des Personalentwicklers.
Erleichterung für Quereinsteiger
Durch die neuen Kriterien haben es vor allem Quereinsteiger leichter, in den Lehrberuf zu wechseln, da die Berufspraxis höher als bisher bewertet wird. Generell wird verstärkt auf die verschiedensten erworbenen Qualifikationen Augenmerk gelegt.
Schulpraxis wird nicht berücksichtigt
Dass die Schulpraxis in die Bewertung nicht miteinfließt, stößt allen Fraktionen sauer auf. Aber nachdem die Praxiszeit in der Ausbildung nicht mit Noten, sondern nur mit "Bestanden" und "Nicht bestanden" bewertet wird, gibt es derzeit keine Möglichkeit.
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